Mit einem neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, der Mitte Mai vorgestellt wurde, soll die Versorgung durch Digitalisierung und Innovation verbessert werden.

Durch dieses Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) erhöht Bundesgesundheitsminister Spahn nun das Tempo der digitalen Versorgung.

Vertragsärzte, die sich bis März 2020 nicht an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) anschließen lassen, sollen demnach mit Honorarkürzungen von bis zu 2,5% rechnen.

 

Wesentliche Ziele des Referentenentwurfes zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale Versorgung Gesetz – DVG) sind:

  • Verschreibung von Gesundheits-Apps vom Arzt (wie Arzneimittel)
  • Abspeicherung der Daten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte
  • Leichtere Nutzung von telemedizinischen Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden

Im Folgenden stellen wir das für movival relevante Ziel der schnelleren Nutzung von Gesundheits-Apps vor:
Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen oder Ähnliches. Künftig können Sie sich solche digitalen Gesundheits-Anwendungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Arzt verschreiben lassen. Dafür wird ein zügiger Zulassungsweg für die Hersteller geschaffen: Nach einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit wird eine Anwendung wie bspw. die digitale Bewegungsapp movival ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass das Angebot positive Effekte für die Versorgung hat.
Mit dem Gesetzentwurf will Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sicherstellen, dass Apps, die als Medizinprodukte deklariert sind, von Ärzten verschrieben und von den Krankenkassen erstattet werden. Dazu sollen bspw. Apps zählen, die Patienten bei Diabetes, Bluthochdruck, in der Schwangerschaft oder bei psychischen Erkrankungen unterstützen.

Gemäß dem Gesetzesentwurf würde diesbezüglich dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Aufgabe zukommen: Das Institut soll ein „amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen führen und auf Antrag der Hersteller über die Aufnahme entscheiden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ähnlich wie bei der Erstattung von neuartigen Arzneimitteln sollen Krankenkassen im ersten Jahr die vom App-Hersteller vorgegebenen Preise erstatten, danach werden Preisverhandlungen aufgenommen. Sofern der „Nachweis positiver Versorgungseffekte“ noch nicht möglich ist, können diese Apps auch befristet in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung aufgenommen werden.

Den gesamten Gesetzesentwurf finden Sie hier als PDF-Datei.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Ärzte sollen Apps verschreiben, Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html