Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Juli 2019 beschlossen. Erstmalig wurde der Referentenentwurf Mitte Mai vorgestellt.

Das Gesetz, das auch als der Weg zur App auf Rezept zusammengefasst wird, soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.
Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy künftig von der Krankenkasse bezahlt bekommen – wenn sie der Arzt verschreibt. Ebenso soll die einfachere Nutzung von Online-Sprechstunden sowie bei Behandlungen der Zugriff auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen ermöglicht werden.

Laut Ministerium werden die Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft, bevor Patienten die Kosten erstattet bekommen. Nach dieser Prüfung habe der Anbieter ein Jahr lang Zeit, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzuweisen, dass die App die Versorgung der Patienten verbessert.

Neben Arztpraxen werden auch Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 beziehungsweise zum 1. Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen, teilt das Ministerium mit. Das würde ihnen etwa ermöglichen, elektronische Arztbriefe auszutauschen. Ärzte, die sich dem verweigern, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei einem Prozent.

Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

 

Quellen:

[1] Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Ärzte sollen Apps verschreiben können, Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation, 10. Juli 2019,  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html

[2] SPIEGEL ONLINE, Gesetzesentwurf, Gesundheits-Apps auf Rezept, 10. Juli 2019, https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/gesetzentwurf-gesundheits-apps-auf-rezept-a-1276653.html